Leitungswasserversicherung

Wichtiger Schutz für Hausbesitzer.
Leitungswasserversicherung.
Übrigens
Durch ausdrückliche Vereinbarung können gewisse Schäden, die grundsätzlich ausgeschlossen sind, wie z. B. Korrosionsschäden, Verschleiß, Abnützung, Verstopfungsschäden, Schäden an Fußbodenheizungen etc., mitversichert werden.
Schäden durch Leitungswasseraustritt im Nachbarobjekt (z. B. Reihenhaus) oder außerhalb des Grundstückes sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Darüber hinaus sind Bruch- und Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen und Frostschäden an Armaturen oder an angeschlossenen Einrichtungen mitversichert.
Versicherte Sachen können sowohl Gebäude als auch Inhaltswerte sein. Bei der Versicherung von gewerblichen Gebäuden ist zu beachten, ob die Versicherungsbedingungen die technischen Installationen eines Gebäudes dem Gebäude oder dem Inhalt zuordnen.
Nicht versicherte Schäden sind unter anderem:
- Korrosionsschäden
- Verschleißschäden
- Abnützungsschäden
- Bruchschäden an Armaturen etc.
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