Feuerversicherung
Weil so viel auf dem Spiel steht.
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Flugzeugabsturz
Feuerversicherung.
Tipp!
Im Zusammenhang mit der Feuerversicherung sollte auch eine Feuer-Betriebs- unterbrechungsversicherung vereinbart werden, weil sie den durch das Schadenfeuer verursachten Ausfall an Betriebseinnahmen abdeckt.
Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z. B. Baum fällt infolge eines Blitzschlags auf ein versichertes Gebäude) und Schäden, die durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen verursacht werden.
Die Eigenheimversicherung sowie die Haushaltsversicherung schützen das Wohngebäude bzw. die Einrichtungsgegenstände der Wohnung vor Schäden durch Feuer.
Im gewerblichen Bereich sind in der Regel alle Teile des Unternehmens wie etwa Gebäude, Betriebseinrichtungen, Warenlager und Bargeld versicherbar. Für die Berechnung der Prämie sind neben der betrieblichen Nutzung, der Versicherungsort sowie die Bauart des Gebäudes wesentlich.
Wichtig: Nicht versichert ist grundsätzlich der sogenannte „indirekte Blitzschlag“. Schäden durch indirekten Blitz- schlag können aber bei den einzelnen Ver- sicherungsunternehmen eingeschlossen werden bzw. ist dieser in fertigen Paketen meist schon eingeschlossen.
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