D&O Versicherung

Die Versicherung für Manager.
Denk daran!
Da Manager grundsätzlich mit ihrem vollen Privatvermögen für durch sie verursachte Schäden einzustehen haben, ist eine D&O Versicherung dringend zu empfehlen.
Haftungsgrundlagen.
Die Notwendigkeit.
Die Notwendigkeit einer D&O Versicherung ergibt sich aus der Haftungssituation der „Manager“. Generell haftet die Gesellschaft bzw. das Unternehmen selbst für Schäden, speziell im vertraglichen Bereich, als Vertragspartner eines geschädigten Dritten.
Die Gläubiger greifen haftungstechnisch in der Regel auch zuerst auf die Gesellschaft, weil hier meist mehr Vermögen liegt, als beim Manager selbst. Im Falle einer Insolvenz wird aber sehr schnell auf den Manger zurückgegriffen, weil auch dieser mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Manager haften ganz allgemein, wenn durch ihre Handlung oder Unterlassung dem Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) ein Schaden entstanden ist und die allgemeinen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch (Rechtswidrigkeit, Verschulden) vorliegen. Daneben ist natürlich auch eine etwaige strafrechtliche Verantwortung des Managers zu beachten (z. B. Untreue).
Innenhaftung am Beispiel eines Geschäftsführers einer GmbH
Nach § 25 GmbHG sind die Geschäftsführer einer GmbH der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Die sog. „Business-Judgement-Rule“ hat auch in Österreich Einzug gehalten. Sie grenzt den haftungsfreien Ermessenspielraum des Managers ab.
Geschäftsführer einer GmbH haften der Gesellschaft gegenüber für den gesamten entstandenen Schaden zur ungeteilten Hand. Zudem gilt – aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen GmbH und Geschäftsführer – eine Beweislastumkehr!
Im Zusammenhang mit der Außenhaftung von Managern gibt es drei wesentliche Bereiche:
- Insolvenz: Die Insolvenz der Gesellschaft ist einer der häufigsten Gründe, warum Gläubiger die Manager direkt in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn der Geschäftsführer die Insolvenz verschleppt hat und so Gläubiger geschädigt wurden.
- Wie eingangs erwähnt, machen Dritte ihre Ersatzansprüche in der Regel gegen die Gesellschaft bzw. das Unternehmen geltend. Wenn diesem Schadenersatzanspruch aber ein Fehlverhalten des Managers zu Grunde liegt, dann stehen dem Unternehmen unter Umständen Regressansprüche gegen den Manager zu. Die Außenhaftung begründet somit – eine Sorgfaltspflichtverletzung vorausgesetzt – eine Innenhaftung.
- Manager haften auch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, unabhängig von einer schädigenden Handlung. In der Praxis ist vor allem die persönliche Haftung von Organen für Steuerschulden relevant. Hier geht es hauptsächlich um Lohn- und Umsatzsteuerschulden.
Die D&O Versicherung.
Übrigens:
Die D&O Versicherung bzw. Managerhaftpflicht kann als Einzelpolizze oder Unternehmenspolizze abgeschlossen werden.
Die D&O Versicherung ist grundsätzlich als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager konzipiert. Wird ein Manager aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen, dann befriedigt die Versicherung gerechtfertigte Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Zielgruppe einer D&O Versicherung sind AGs, GmbHs, Genossenschaften, Privatstiftungen und Vereine. Neben großen Konzernen gewinnt die D&O auch in Klein- und Mittelbetrieben an Bedeutung. Nicht erforderlich ist eine D&O Versicherung in Unternehmen, in denen der Eigentümer gleichzeitig Geschäftsführer ist (z. B. bei einer Ein-Mann-GmbH).
Die „echte“ D&O ist eine Versicherung für fremde Rechnung, es handelt sich also um eine sog. „Firmenpolizze“: Versicherungsnehmer ist das jeweilige Unternehmen, die Organe bzw. Manager sind die versicherten Personen.
Die Prämie wird dementsprechend auch vom Unternehmen bezahlt.
Eine persönliche D&O des Managers, also eine sog. „Einzelpolizze“ kommt nicht so häufig vor. Hier ist der Manager selbst Versicherungsnehmer und versicherte Person, er hat auch die Prämie zu entrichten. Im Vergleich mit einer Firmenpolizze hat die persönliche D&O meist einige Nachteile: die Versicherungssummen sind erheblich niedriger, die Deckung ist nicht so weitreichend und es bestehen mehr Risikoausschlüsse.
Bei den meisten D&O Versicherungen löst die erstmalige Anspruchserhebung den Versicherungsfall aus (claims-made-Prinzip). Das bedeutet, dass jene Ansprüche Deckung finden, die im Zeitraum der Versicherung erhoben werden. Auf den Zeitpunkt des Verstoßes kommt es in der Regel nicht an.
Neben der klassischen Haftpflichtfunktion beinhaltet eine D&O Versicherung auch fast immer einen Versicherungsschutz im Bereich des Strafrechts. Auch wenn dies grundsätzlich eine gute Zusatzdeckung darstellt, sollte der Bedarf einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Manager immer geprüft werden, weil hier bereits eine Deckung im Ermittlungsverfahren gewährleistet ist.
Gute D&O Versicherungen enthalten außerdem nur sehr wenige Risikoausschlüsse bzw. nur einen Wesentlichen: den Ausschluss bei Vorsatz oder wissentlicher Pflichtverletzung. Für die versicherte Person ist der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung günstiger, weil die Wissentlichkeit für den Versicherer schwerer nachzuweisen ist.
Schadenbeispiel – GmbH, Innenhaftung:
Ein Großkunde der A-GmbH begleicht regelmäßig offenen Forderungen nicht vollständig oder verspätet. Das Unternehmen klagt die offenen Forderungen ein, der Kunde ist aber zahlungsunfähig. Die A-GmbH wirft seinem Geschäftsführer vor, dass er nicht für die Einrichtung eines funktionierenden Mahnwesens gesorgt hat und fordert von ihm den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von 250.000 Euro.
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