Ärztehaftpflicht

Weil immer etwas passieren kann.
Berufshaftpflicht für freiberuflich tätige (Zahn-)Ärzte.
Für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte ist eine Haftpflichtversicherung seit 19.08.2010 gesetzlich verpflichtend. Es besteht eine Nachweispflicht gegenüber der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer. Schadenersatzansprüche von Patienten können hierbei direkt beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
Der Versicherer ist verpflichtet, der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, aber auch jeden Umstand, der eine Beendigung oder eine Einschränkung des Versicherungsschutzes bedeutet (z. B. Prämie wird nicht bezahlt), umgehend zu melden.
Haftpflichtversicherung für nicht freiberuflich tätige (Zahn-)Ärzte.
Für angestellte Ärzte sowie Ärzte in Ausbildung besteht zwar in der Regel eine Absicherung über den Arbeitgeber (Krankenhaus, private Klinik, etc.), diese ist jedoch oft nicht klar geregelt und schließt einen Regress beim betroffenen Arzt nicht aus. Eine separate Haftpflichtversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen.
Wir helfen dir weiter.
Sowohl für freiberufliche als auch für angestellte Ärzte ist eine gute Absicherung essentiell. Dein wefox Experte hilft dir dabei, ein optimales Versicherungskonzept für dich zu erstellen.
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